Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem ÖV, dem eigenen Auto, oder dem Velo entstanden sein. Beim Abziehen der Fahrtkosten gibt es einige Details zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.